Selbstverständnis

Unser Ziel ist es, für unsere Mandantinnen und Mandanten eine Lösung zu finden, die auf die individuellen Bedürfnisse der Familie nach der Trennung zugeschnitten ist. Wünsche und Vorstellungen unserer Mandantschaft sind dabei so vielfältig wie das Leben der Familien selbst. Im Familienrecht sind deshalb - neben der juristischen Expertise - auch Einfühlungsvermögen und psychologisches Fingerspitzengefühl gefragt. Wir können zwar keine Ehe retten, aber durch Beratung und Vertretung die emotionale Belastung einer Trennung oder eines Scheidungsverfahrens erheblich verringern. Besonders liegt es uns am Herzen, die von einer Trennung und Scheidung betroffenen Kinder aus den elterlichen Konflikten herauszuhalten.


Sobald die Ziele und Absichten unserer Mandantinnen und Mandanten erfasst sind, versuchen wir zwischen den beteiligten Eheleuten oder nichtehelichen Partnern eine einvernehmliche Regelung zu sämtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen zu erzielen. Hierbei hilft es auch, dass wir in der Anwaltschaft gut vernetzt sind und in geeigneten Fällen auch schon einmal zum Telefon greifen können, um eine rasche pragmatische Lösung zu finden. Auch streben wir außergerichtliche Gespräche am runden Tisch mit der Gegenpartei an, um Einigungen herbeizuführen. Wir nehmen auf Wunsch für Sie auch gerne an Gesprächen mit einem Mediator/einer Mediatorin oder an einer gerichtsnahen Mediation bei den Familiengerichten und Oberlandesgerichten teil. Dies ist häufig der bessere Weg, als ein langwieriges, gerichtliches Verfahren zu führen. Hierdurch werden in der Regel nicht nur Nerven geschont, sondern auch Kosten vermieden. Soweit die Inanspruchnahme von zusätzlichen Experten (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Familienmediatoren) notwendig oder sinnvoll erscheint, empfehlen wir dies unserer Mandantschaft bzw. streben wir eine Zusammenarbeit an.

Kommt aber ein Einvernehmen außergerichtlich nicht zustande, vertreten wir selbstverständlich Ihre Interessen auch konsequent vor Gericht. Wir weisen ausführlich auf das in jedem gerichtlichen Verfahren liegende Kostenrisiko und die jeweils anfallenden Gebühren hin.

Zu unserem Selbstverständnis gehört eine gewissenhafte Aufarbeitung der jedem einzelnen Rechtsfall zugrunde liegenden Tatsachen und Rechtsprobleme sowie eine gründliche und engagierte auf das einzelne Mandat abgestimmte Interessenvertretung.

In der Bewertungsliste der Zeitschrift „Focus Spezial“ gehören Rechtsanwältin Hannover und Rechtsanwältin Töbelmann im Jahre 2018 zu den 13 Topanwälten Norddeutschlands für die Kategorie Familienrecht und gleichzeitig zu den einzigen in Bremen ausgezeichneten Rechtsanwältinnen für Familienrecht.